Plage #7: die Automobilisten

Das Verhalten gewisser Automobilisten – viele waren es 1923 ja noch nicht – gab an den Gemeinderatssitzungen immer wieder zu reden. Viel zu schnell und rücksichtslos würden diese durch das Dorf rasen und die hiesigen Naturstrassen beschädigen, wurde mannigfach beklagt. Die Schlaglöcher mussten immer häufiger mit Kies ausgebessert werden und die Staubbelästigung gab vermehrt Anlass zu Reklamationen. Ab 1925 wurden die Strassen daher mehrmals pro Jahr mit Sulphitablauge bespritzt. Die Staubbekämpfung müsse im allgemeinen gesundheitlichen Interesse liegen, wurde argumentiert. Daher sollten auch die Anstösser gewisse Beiträge zum Spritzen zahlen. Auch wurden die Autobesitzer vom Gemeinderat aufgefordert, Autoeinstellräume zu bauen da man in diesen Vehikeln ein grosses Risiko in Bezug auf Brand- und Explosionsgefahr sah. Im Protokoll ist vermerkt: „die meisten Automobile werden noch in Scheunen und Tennen eingestellt und auch die Aufbewahrung des Benzins entspricht selten den Vorschriften“.  Auch müssten an den Dorfeingängen unbedingt die Warntafeln gegen zu schnelles Fahren erneuert werden da diese unleserlich geworden seien. Es wird angeregt, eine neue Warntafel aus dem Kanton Bern, welche für die Automobilisten verständlicher sei, anzuschaffen. Prompt wurde eine Kommission hierzu gegründet.

Weiter gaben auch Anzeigen gegen einzelne Automobilisten im Gemeinderat zu reden: So wurde etwa im Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juli 1926 folgendes erwähnt: Am Montag den 21. Juni ca. 2 Uhr nachmittags, habe sich anlässlich der Beerdigung des verstorbenen H. Jak. Häberling aus Obermettmenstetten, als sich eben der Trauerzug in Bewegung setzte, von Rifferswil, d. h. von hinten her ein Automobil den sich zum Trauerzug formierenden Leute ohne Signal  genähert und sei hindurch gedrängt und sodann rechts der Strasse am Begleitzug vorbeigefahren und habe sich zwischen dem Sargwagen und dem zuvorderst fahrenden Kranzwagen durchgezwängt, um auf die linke Fahrbahn zu kommen. Nachher suchte der Fahrer rasch möglichst das Weite. Aufschlussreich und irgendwie herzig auch die weitere Würdigung im Wortlaut des Protokolls: „Ein solches Verfahren wirkte empörend auf die Teilnehmer und wenn diesem Herrn, Subjekt würde genügen, durch den Richter in Form einer gesalzenen Busse etwas mehr Anstandsgefühl auf seine weitere Autofahrer- Laufbahn mitgegeben werden könnte, so wäre der Zweck dieser Zeilen erfüllt. Gestützt auf die vorstehende Anzeige wird der Führer des Autos 107 L, sowie dessen Besitzer dem Statthalteramte Affoltern zur Bestrafung gemäss 15/3 & 17 des Gesetzes über Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrräder verzeigt. Zeugen stehen in grosser Zahl zur Verfügung!“

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