Erste Erwähnung

Zwischen der ersten Erwähnung einer Kirche in Metmonsteten und der ältesten, noch vorhandenen urkundlichen Bezeichnung eines Ortes namens Metemunstat, liegen 118 Jahre. Das Staatsarchiv Zürich vermerkt dazu: Mettmenstetten wird erstmals im Jahre 998 erwähnt, als Papst Gregor V. dem Kloster Pfeffers (Pfäfers SG) den Besitz einer Kirche mit Pfarrei in Metmonsteten bestätigte. Diese Urkunde ist allerdings nicht im Original erhalten, sondern in einer Abschrift (Transumpt) aus dem 17. Jahrhundert.

Die erste verbürgte Erwähnung einer Ansiedlung ist in einem ändern päpstlichen Dokument zu finden. Am 29. Januar 1116 beurkundete Papst Paschalis II. dem Kloster Pfeffers (Pfäfers) den Besitz einer Hofstatt von Metemunstat. Das Original (es erwähnt auch andere Besitzungen im Amt, zum Beispiel in Hedingen) befindet sich im Stiftsarchiv des ehemaligen Klosters St. Gallen.

Diese Dokumente lassen den Schluss zu, dass das Kloster Pfäfers ausgangs des 10. Jahrhunderts Kirchenrechte und Grundbesitz in einer Ansiedlung mit der Bezeichnung Metemunstat besass. Es muss daher schon im Jahre 998 ein bedeutender „Kirchensprengel“ mit Hofstätten im Gebiet unserer heutigen Gemeinde Mettmenstetten bestanden haben. Sicher ist, dass die fünf Fraktionen: Ober- und Nidermetemunstat, Rossowe, Dachslatten und Hefferswyle sowie die Höfe Grossholz, Grüt, Wissenbach und Eigi im Jahre 1116 schon zu diesem Kirchgang gehörten, wie auch, nach alten Urkunden, die Dörfer Öusten (Aeugst) und Maswandon (Maschwanden).

Die fünf heutigen Ortsteile von Mettmenstetten aber erlebten, was die weltlichen Obrigkeits- und Besitzverhältnisse betraf, ganz unterschiedliche Entwicklungen. Sie hatten vom Mittelalter bis Ende des 18. Jahrhunderts klerikal enge, politisch gesehen aber nur lose Verbindungen, so etwa bei der Feuerbekämpfung und den gegenseitigen Hilfeleistungen in Notzeiten. Alle Einwohner unterstanden dem Regime und den Gesetzen der Kirche. Die Aufwendungen für die Pfarrei als Inhaberin der Obrigkeitsrechte hatten alle Ortsteile gemeinsam zu tragen und somit auch entsprechende «Zehnten» abzuliefern. Ober- und Untermettmenstetten berappten je einen Drittel, die Aussendörfer zusammen den Rest.

Welches Jahr die Mettmenstetter dereinst für das Feiern ‚des tausendjährigen Bestehens wählen, 1998 oder 2116, hängt davon ab, welchem Ereignis man mehr Bedeutung beimisst, der ersten Erwähnung einer Kirche’im Jahre 998 oder der Beurkundung von 1116, die dem Eigentümer der Kirche auch Grundbesitz in einem Ort namens Metemunstat bestätigte.

Lesen Sie dazu auch die Dokumentation die im Kirchturmmuseum aufbewahrt ist (klick)

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